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Gibts es Elterngeld, wenn ich Teilzeit arbeite?

Ja. Allerdings darf die Teilzeittätigkeit nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen, ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Sind es weniger als 30 Wochenstunden, erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens.

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