Die Monate können bis auf die 2 Partnermonate (heisst, dass wenn ein Teil 12 Monate nimmt, die anderen 2 Monate der Partner nehmen muss)
frei untereinander aufgeteilt werden.
Zum Beispiel können die Partner das Elterngeld gleichzeitig bekommen, dann würden sie 7 Monate lang beide das Elterngeld bekommen. Der Anspruch wäre dann nach den 7 Monaten erloschen.