Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und soll als vorübergehender Lohnersatz dienen. Es werden 67 % des letzten Einkommens gezahlt, maximal 1.800 Euro, mindestens 300 Euro. Allerdings wurden die Geringverdiener berücksichtigt, bei den sich der Prozentsatz abhängig vom Einkommen erhöht.