Sollten Sie sich noch in der Elternzeit vom 1. oder 2. Kind befinden und nun ein weiteres Kind erwarten, erhalten Sie den Sockelbetrag von 300 Euro als Elterngeld, es sei denn, dass Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen sind. In diesem Fall wird diese Tätigkeit als Grundlage für die Berechnung genommen.