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Was hat es mit dem Begriff "Geringverdiener" auf sich?

Damit Berechtige mit einem geringen Einkommen (weniger als 1.000 Euro Netto) besser gestellt werden, erhöht sich bei diesen der Prozentsatz abhängig von dem Einkommen.

[§ 2 Abs. 2 BEEG
In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.]

Beispiel:

Anke verdient durchschnittlich 760 Euro.
1000 - 760 = 240
240 / 2 = 120
120 * 0,1% = 12%

67% + 12% = 79%

Anke erhält also nicht 67% des Einkommens, sondern 79%.

79% von 760 Euro sind 600,40 Euro.

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