Was hat es mit dem Begriff "Geringverdiener" auf sich?
Damit Berechtige mit einem geringen Einkommen (weniger als 1.000 Euro Netto) besser gestellt werden, erhöht sich bei diesen der Prozentsatz abhängig von dem Einkommen.
[§ 2 Abs. 2 BEEG
In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen
aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war,
erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro,
um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.]