Für verheiratete Paare könnte sich ein Wechsel für den Partner, welcher den größeren Teil des Elterngeldes beziehen will, lohnen. Aber auch nur, wenn dieser nicht schon durchschnittlich mehr als 2.700 Euro im Monat verdient. Auch sollte beachtet werden, dass der andere Partner dann automatisch in die Lohnsteuerklasse 5 eingestuft wird und erstmal das Jahr über höhere Steuern zahlen muss, welche nach Abgabe der Steuererklärung aber wieder in der Kasse landen. Aber Achtung: Ist der Steuerklassenwechsel offensichtlich wegen des Elterngeldes erfolgt, so erkennen dies die Elterngeldstellen nicht mehr an.