4. Bitte geben Sie hier an, ob Sie nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen werden.

Beachten Sie hier bitte, dass es auf die Höhe der wöchentlichen Stundenanzahl ankommt.
Wenn Sie durchschnittlich mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld.