1. Bitte geben Sie hier an, ob Sie einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wann habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält,
die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur
vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses
Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt
von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben
unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu
Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und
nicht länger als ein Jahr dauert.
(vgl. § 9 Abgabenordnung)